Einzel- und Großhandel,
E-Commerce
Handel im Wandel – vom stationären Einzel- und Großhandel zum Onlinehändler?
Der digitale Wandel stellt den Handel vor ausgesprochen große Herausforderungen. Vor allem in Zeiten von Lockdown und Corona hat sich der Handel weiter stark dynamisiert - Click & Collect, Click & Meet und Live Shopping per Videostream wurden plötzlich zum neuen Alltag. Um auf diesem agilen Markt mithalten zu können, müssen mehr und mehr Händler ihre bestehenden Konzepte überarbeiten, neue Strategien entwickeln und vor allem neue Trends aufspüren. Die Veränderungen im Konsumverhalten der Kunden sowie der zunehmende Einsatz mobiler Technologien wie z.B. Smartphones zum kontaktlosen oder automatisieren Bezahlen dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Die Onlinehändler sind in immer mehr Bereichen auf dem Vormarsch.
2020 verzeichnete der Onlinehandel einen regelrechten Boom. Stationärer Handel und E-Commerce nähern sich mehr und mehr an. Gerade im Onlinehandel ist die Globalisierung stark zu spüren. Für Händler und Fulfillment Dienstleister macht es häufig keinen Unterschied, ob die Pakete innerhalb Deutschlands, nach Frankreich oder in die Schweiz versendet werden. Doch was ergeben sich hieraus für umsatzsteuerliche Konsequenzen? In welchen Ländern ist gegebenenfalls eine Registrierung notwendig?
Wenn Onlinehändler expandieren, kommt es häufig innerhalb von kürzester Zeit zu einem enormen Wachstum, mit dem die betriebliche Organisation Schritt halten muss. Mehrwertsteuer-Digitalpaket, Fernverkäufe, One-Stop-Shop, Lieferungen über elektronische Schnittstellen (Online Marktplätze) sind nur einige Stichpunkte, die die Steuerwelt beschäftigen.
Sie verkaufen Waren (z.B. über einen elektronischen Marktplatz) an Privatpersonen oder nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmer im Ausland? Gerade im Bereich der Umsatzsteuer gibt es regelmäßig neue Regelungen und Gesetzesänderungen. So ist z.B. zum 1. Juli 2021 die sogenannte Fernverkaufsregelung in Kraft getreten. Wir informieren Sie, in welchen Fällen ausländische Umsatzsteuer anfällt und wie Sie mit Hilfe des neu eingeführten „OSS-Verfahrens“ (One-Stop-Shop-Verfahren) schnell und einfach die Umsatzsteuer im Ausland melden und abführen können, ohne sich umsatzsteuerlich in jedem EU-Land registrieren lassen zu müssen.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung von (Online-)Händler Finanzbuchhaltungen zur Verfügung – egal ob Sie Ihren Shop über Shopify, Plentymarkets, JTL, Billbee, Afterbuy, Shopware, Dreamrobot oder als Amazon Seller betreiben. Für umsatzsteuerliche Registrierungen oder die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland stehen uns unsere Partner aus dem internationalen WIRAS Verbund zur Seite.