Sie haben Fragen
rund um die E-Rechnung?
Wir haben für Sie ein paar Antworten zusammengefasst:
Ab dem 01.01.2027 (für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz) und spätestens ab 2028 (für alle B2B-Unternehmen) wird die E-Rechnung verpflichtender Standard in Deutschland. Damit ändert sich der Rechnungsaustausch grundlegend: Rechnungen werden künftig nicht mehr als PDF versendet, sondern als strukturierte E-Rechnung im XML-Format.
Wir möchten Sie frühzeitig auf die wichtigsten Punkte hinweisen:
1. Sie werden ab 2027/2028 deutlich mehr E-Rechnungen erhalten
E-Rechnungen kommen künftig flächendeckend und dauerhaft von nahezu allen Lieferanten. Dieser neue Standard wird zum Normalfall – und betrifft Ihre internen
Abläufe und unsere Zusammenarbeit signifikant.
2. Risiken ohne klaren Prozess
Wenn E-Rechnungen nicht richtig verarbeitet oder abgelegt werden, entstehen konkrete Risiken, u. a.:
Fehlende oder falsch gespeicherte E-Rechnungen
E-Rechnungen enthalten eine XML-Datei, die zwingend aufzubewahren ist. Geht diese verloren oder landet sie nur als PDF-Ansicht in Ihren Unterlagen, kann dies zu:
- Rückfragen durch die Finanzverwaltung,
- Verweigerung des Vorsteuerabzugs
- Nachreichungen und Verzögerungen
- Verstoß gegen die GoBD
führen.
Technische Prüfung ist notwendig
E-Rechnungen müssen geprüft (validiert) werden, z. B. auf:
- Vollständigkeit der Pflichtangaben
- formale Anforderungen der EN-16931-Norm
- rechnerische Konsistenz
Ohne ein entsprechendes System ist das manuell praktisch nicht möglich.
Höherer organisatorischer Aufwand
E-Rechnungen per E-Mail weiterzuleiten, manuell umzubenennen oder abzulegen ist fehleranfällig. Mit steigenden Mengen wird das schnell unübersichtlich.
3. Unternehmen benötigen selbst eine Lösung zum Erstellen von E-Rechnungen
Ab 2027/2028 müssen Unternehmen E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch selbst ausstellen können.
Das bedeutet:
- Ihre aktuelle Rechnungssoftware muss E-Rechnungen nach EN 16931 erzeugen können.
- Alternativ benötigen Sie rechtzeitig eine neue Lösung, die E-Rechnungen gesetzeskonform erstellen kann.
- Sonstige Rechnungen (z.B. PDF-Rechnungen) sind künftig nicht mehr zulässig (außer in seltenen Ausnahmen wie Kleinbetragsrechnungen).
Weitere Informationen
finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen oder bei der Bundessteuerberaterkammer.
Fazit für Ihr Unternehmen
- Die E-Rechnung wird verpflichtender Standard.
- Sie müssen E-Rechnungen empfangen und selbst erstellen können.
- Ohne passenden Prozess entstehen reale Risiken: Verzögerungen, Rückfragen, Vorsteuer-Probleme, Mehraufwand.
- Ein digitaler, klar strukturierter Ablauf ist daher unabdingbar.